Bundesrat entscheidet über 5G

«Entscheid des Bundesrates zu 5G bedeutet eine Verschärfung mit Salamitaktik»

                                                                                                                                        Bild: Fotocollage: orwell-news.ch / Original: admin.ch

Entscheid des Bundesrates zu 5G bedeutet eine Verschärfung mit Salamitaktik

 

Mit dem neuen Entscheid des Bundesrates zu 5G werden trotz Warnungen des Europarates vor Gesundheitsschäden adaptive Antennen gleich behandelt wie konventionelle und die Vollzugshilfe soll 1,5 Jahre dauern und mit Testmessungen erfolgen, für die es bis heute keine Messgeräte und Messmethoden gibt. Der Bundesrat hält das Notrecht wegen dem Coronavirus mit massiven Einschränkungen von Grundrechten aufrecht. Er zeigt allerdings völlige Sorglosigkeit bis Fahrlässigkeit bei Massnahmen gegen 5G trotz unzähliger Warnungen von verschiedenen Seiten. Verfolgt der Bundesrat überhaupt noch Ziele im Interesse der Schweizerischen Bevölkerung ?

von Stephan Seiler, 23.04.2020

Hurra - die Grenzwerte werden nicht erhöht

Der Bundesrat hat gestern in einer Pressemitteilung über das weitere Vorgehen bezüglich der fünften Generation des Mobilfunks (5G) entschieden.  Die Grenzwerte will der Bundesrat nicht erhöhen, was sehr begrüssenswert ist. Dies immerhin entgegen dem Druck der Mobilfunkindustrie, des Mobilfunklobby-Verbandes ASUT, der sehr industrienahen „Denkfabrik“ Avenir Suisse, sowie der internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung ICNIRP mit Martin Röösli, dem umstrittenen Vertreter in der Schweiz. Man habe diesen Entscheid vor allem deshalb gefällt, weil Vorbehalte gegenüber dem Ausbau des 5G-Netzes in der Bevölkerung fortbestehen. Eine überaus harmlose Bezeichnung, handelt es sich doch um den grössten Volksaufstand gegen die Einführung einer neuen Technologie in der Schweizerischen Geschichte seit dem 18. Jahrhundert. Es ist für den Bundesrat auch naturgemäss schwierig, eine Erhöhung der Grenzwerte in Anbetracht der Tatsache zu fordern, dass der Ständerat dies bereits zwei mal abgelehnt hat.

Vollzugshilfe dauert bis Ende 2021 mit Testmessungen die es gar nicht geben kann

Der Bundesrat will bis Ende 2021 eine Vollzugshilfe schaffen, obschon bis heute weder Messmethoden noch Berechnungsgrundlagen für adaptive Antennen existieren. Vielleicht wird es diese nur in der virtuellen Welt des Bundesrates geben. Wenn das nur gut geht. Diese Vollzugshilfe hätte es vor der gesetzlichen Erleichterung für adaptive Antennen gebraucht, nicht erst mehr als ein Jahr später. Damit nämlich hat der Bundesrat die gesetzlichen Voraussetzungen für 5G mit einer sehr nebulösen Formulierung erst möglich gemacht. Nun lässt man sich mit dieser Vollzugshilfe anderthalb Jahre Zeit. Es seien Testmessungen nötig um festzustellen, wie stark die Bevölkerung durch adaptive Antennen tatsächlich belastet würden, steht im neuen Entscheid. Doch mit welchem Messgerät und mit welchen Messmethoden will man diese Testmessungen durchführen? Offenbar geht der Bundesrat einfach davon aus, dass es diese Messgeräte und Messmethoden in der nahen Zukunft schon geben wird. Zum Vergleich: das BAG lässt doch auch keinen Impfstoff zu, den man gar nicht testen kann und stellt erst Jahre später fest, dass er völlig wirkungslos war, aber enorme Nebenwirkungen verursachte. Ach du Schweinegrippe - oder etwa doch ?

In einem Empfehlungsschreiben des Bundesamtes für Umwelt BAFU an die Kantone vom 31.01.2020, heisst es auf Seite 2 wörtlich:

«Es zeigte sich, dass die Arbeiten an der Vollzugshilfe materiell stark mit der Erarbeitung der Messmethode für 5G zusammenhängen und mit diesen Arbeiten koordiniert werden müssen»

und weiter:

«Es besteht weltweit noch kein Standard, den das BAFU für seine Empfehlung heranziehen könnte. Modellrechnungen und erste Erfahrungen aus Test-Betrieben liegen zwar vor, nicht jedoch Praxiserfahrungen über das tatsächliche Verhalten der 5G-Anlagen im grossflächigen realen Betrieb»

Im Klartext ohne Amtssprachen-Akrobatik: Es gibt noch keine Praxiserfahrungen mit dem Impfstoff und auch keine Testmethoden, alle warnen vor schweren Nebenwirkungen aber der Impfstoff ist trotzdem schon längst auf dem Markt. Ach so, Entschuldigung, es geht ja hier um 5G. Also nochmal: Es wird eine Vollzugshilfe in Aussicht gestellt, für die es noch keine Messgeräte, keine Messmethode und auch keine Berechnungsgrundlagen gibt aber 5G ist trotzdem schon längst auf dem Markt, obwohl es unzählige Warnungen wegen schwerwiegenden Nebenwirkungen von verschiedenen Seiten gibt, sogar vom Europarat und dem eigenen Bundesamt. Trotz alledem gibt es in der Schweiz am meisten 5G Antennen in ganz Europa.

Adaptive Antennen sind für Messgeräte einfach zu veränderlich, die 64 Beams (Strahlenkeulen) springen dem Messgerät, zum Ärger des Messenden, im Millisekundenbereich flugs immer wieder davon, sie sind eben sehr adaptiv (veränderlich) und deshalb ist es auch schwierig bis unmöglich, die maximale Ausgangsleistung bei maximaler Datenübertragungsrate bei 5G zu messen, aber genau das wäre gesetzliche Vorschrift, damit nur annähernd von Vorsorgeschutz gesprochen werden könnte. Es gibt Modellrechnungen auf dem Papier, aber in der Praxis sind 5G Antennen noch nie getestet worden, nicht nur in der Schweiz nicht, sondern nirgends auf der Welt. Oder nur in der Welt des Bundesrates, aber die kenne ich nur von aussen.

Bis mindestens Ende 2021 werden 5G Antennen weiterhin wie konventionelle Antennen beurteilt - im Widerspruch zu den Empfehlungen des europäischen Parlaments, Empfehlungen unzähliger Institutionen und über 20´000 wissenschaftlicher Studien

Bis eine Vollzugshilfe vorliege, sind adaptive Antennen (5G) weiterhin wie konventionelle Antennen zu beurteilen, heisst es vom Bundesrat. Im Klartext: „Die Mobilfunkbetreiber können damit weiterhin bestehende Antennen auf 5G aufrüsten oder neue Baugesuche für 5G Antennen einreichen wie sie wollen". Und dies in der ganzen Schweiz, mit wenigen Ausnahmen einiger Kantone und Gemeinden, wie die Kantone Genf, Zug und Neuenburg, oder die Gemeinden Kriens, Baar und Zuchwil, die den Mut hatten, das geltende Gesetz einzuhalten. Damit sei der Schutz der Bevölkerung jederzeit gewährleistet heisst es weiter im Text. Eine sehr gewagte Aussage. Denn diese steht im krassen Gegensatz zu über zwanzigtausend wissenschaftlicher Studien von Experten mit Weltruf, die etwas völlig anderes feststellen und es auch wissenschaftlich bewiesen haben. Und diese Aussage steht auch im krassen Widerspruch des neu erschienenen EU-Briefings, welches auf die Risiken von 5G hinweist und zum Schluss kommt, dass aufgrund des aktuellen Forschungsstandes 5G nicht eingeführt werden darf! Wenn es um satte Gewinne, Steuererhöhungen oder andere Vorteile für den Bund oder deren Unternehmen geht, folgt der Bundesrat sehr gerne den europäischen Empfehlungen. Erstaunlicherweise, oder eben gerade nicht, ist dies im Fall von 5G ganz anders. Aber es gibt ein Sprichwort dass die Umkehrung des Bundesrates erklären könnte: „der Kopf ist rund – damit das Denken die Richtung ändern kann“.

Europarat-Briefing vom Februar 2020 : "Aufgrund des aktuellen Forschungsstandes darf 5G nicht eingeführt werden."

Als wäre dies nicht schon genug, widerspricht der Bundesrat damit auch der von Alt-Bundesrätin Leuthard extra dafür einberufenen Arbeitsgruppe «Mobilfunk und Strahlung» vom September 2019. Im Bericht der Arbeitsgruppe ist auf Seite 67 zu lesen, dass es durch Mobilfunkstrahlung zu Hirntumoren, verminderter Spermienqualität, Durchblutungsstörungen des Gehirns, Schädigung des Erbgutes sowie zu Zellstress und zum programmierten Zelltod kommen kann. Schon vom Namen her ziemlich wichtige Vorgänge des menschlichen Lebens. Ob damit aber Gesundheitsfolgen verbunden sind, sei unklar!

Postulat von Ständerätin Brigitte Häberli-Koller von der Mitte-Fraktion

In einem Postulat vom 17. September 2019 verlangt die Ständerätin Brigitte Häberli-Koller der Mitte-Fraktion (CVP-EVP-BDP) mit dem Geschäft «Nachhaltiges Mobilfunknetz» einen Bericht des Bundesrates, wie eine nachhaltige Ausgestaltung der Mobilfunknetze erzielt werden kann, um optimalen Strahlenschutz zu erreichen und dabei die Einführung von 5G und der kommenden Technologien innert vernünftiger Zeiträume sicherzustellen. Der Bundesrat ist bisher nicht bereit, ernsthaft zu prüfen, welche Alternativen es zur heutigen Netzstruktur gibt, schreibt Frau Häberli-Koller in ihrem Postulat. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung dieses Postulates, obwohl sie am 5. Dezember 2019 vom Ständerat angenommen wurde. Damit muss er sich doch wieder mit dem Geschäft befassen und bezieht es nun in die Massnahmen ein.

Das UVEK wird dem Bundesrat bis Ende 2021 einen Bericht über die Möglichkeiten zur nachhaltigen Ausgestaltung der Mobilfunknetze vorlegen. Dieser Bericht soll eine bessere Entscheidungsgrundlage auch für zukünftige Mobilfunktechnologien liefern.

Der Ständerat scheint noch das einzig wirksame politische Korrektiv der Schweiz im Bereich „EMF-Strahlenschutz“ zu sein.

Fehlender Rechtsschutz der Einspracheberechtigten wegen „Corona-Notstand“

Der Bundesrat hat am 20. März 2020 beschlossen, dass die Verfahrensfristen in Zivil- und Verwaltungsverfahren ab 21. März 2020 stillstehen. Zu diesem Zweck dehnt er die Gerichtsferien über Ostern aus. Mit der Verlängerung der Gerichtsferien wollte der Bundesrat es Gerichten, Behörden, Anwälten und Parteien ermöglichen, ihren Betrieb den aktuellen Umständen anzupassen. Die grosse Ausnahme sind jedoch Baubewilligungsverfahren und erstinstanzliche Beschwerdeverfahren, beispielsweise beim Regierungsrat. Dies bedeutet, dass auch Verfahren gegen den neu,- oder Umbau von 5G- Mobilfunkanlagen betroffen sind.

Wegen der hohen Belastung unter den veränderten Umständen können die Fristen nicht eingehalten werden, weil alle Bauämter in den Gemeinden den Schalterbetrieb eingestellt haben und Termine gar nicht oder nur nach Vereinbarung möglich sind. Menschen, welche durch die Corona-Massnahmen betroffen sind und das Haus oder die Wohnung gar nicht mehr verlassen können, Eltern die im Homeoffice die Kinder betreuen müssen und all diejenigen die im Gesundheitswesen tätig sind, können ihren Rechtsschuz gar nicht mehr wahrnehmen, schreibt Rebekka Meier, die Leiterin der Baurechtsabteilung des Vereins «Schutz vor Strahlung» .

Wenn ein Baugesuch neu eingereicht wird oder ein Verfahren bereits läuft, können die Betroffenen sich weder über neue Baugesuche informieren, um rechtzeitig und korrekt Einsprache zu erheben, noch Stellungnahmen einreichen oder Beschwerden verfassen. Sie werden faktisch davon abgehalten, die öffentliche Auflage von Baugesuchen persönlich einzusehen. Damit verpassen sie den Einstieg in den individuellen Rechtsschutz durch Einsprachen.

Das bundesrätliche Mysterium: Notrecht bei Coronavirus und völlige Sorglosigkeit bei 5G

Wegen den umstrittenen Notstand-Massnahmen des Bundesrates infolge des Coronavirus, mit einer sehr dünnen Datenlage, wo inzwischen viel mehr positiv auf den Coronavirus (Covid-19) getestete Menschen in der Schweiz wieder immun und gesund geworden sind als es neue Fälle gibt, wurden vom Bundesrat bis heute beinahe alle Grundrechte ausser Kraft gesetzt und einen enormen sozialen und wirtschaftlichen Schaden in Kauf genommen. Der Bundesrat regiert momentan ohne Parlament und ohne Volk. Im krassen Gegensatz dazu bleibt der Mobilfunklobby das widerrechtliche installieren von 5G-Antennen schweizweit weiterhin unter Verletzung von nationalen und internationalen Gesetzen erlaubt, trotz eindeutiger wissenschaftlicher Studienlage über die Gefährlichkeit für Mensch und Natur, Warnungen des Europäischen Parlaments und fehlendem Vorsorgeschutz der Bevölkerung, wie Rechtsgutachten aufzeigen. Es stellt sich infolge solch widersprüchlicher Massnahmen die berechtigte Frage, ob der Bundesrat überhaupt noch die Ziele der schweizerischen Interessen verfolgt. In Bezug auf den Vorsorgeschutz der Bevölkerung scheint dies nicht der Fall zu sein.

                         Der Bundesrat regiert zur Zeit ohne Parlament und ohne Volk

Eigentlich müssten diese Fragen die Parlamente klären. Da es aber im Bundeshaus bekannterweise mehr Lobbyisten mit Vorteilsversprechen wie Parlamentarier/Innen gibt, können wir auf die Beantwortung dieser Frage wohl noch länger warten. Vermutlich wird es noch vorher eine Vollzugshilfe für adaptive Antennen geben, die wir dann genau unter die Lupe nehmen werden, mit oder ohne Messgeräte.

4 Kommentare

  1. In den USA, Children’s Health Defense (CHD) kündigt FCC (Federal Communications Commission) gegen 5G-Zellentürme auf Häuse-Ex-Parte an Brief erhält über 15.000 Unterschriften!
    15090 Menschen beigetreten
    6231 krank von Strahlung
    2500 Bermerkungen
    731 Seite eingereicht

    „Von denen, die unterschrieben haben, erklärten 6.231, dass sie und/oder ihre Kinder durch drahtlose Strahlung verletzt wurden!“

    https://childrenshealthdefense.org/legal/chd-gives-notice-to-fcc-against-5g-cell-towers-on-homes-ex-parte-letter-receives-over-15000-signatures/

    https://childrenshealthdefense.org/legal/chd-gives-notice-to-fcc-against-5g-cell-towers-on-homes-ex-parte-letter-receives-over-15000-signatures/

  2. Super Artikel !!!!!!! 1000 Dank. Verständlich formuliert, nicht zu kurz nicht zu lang, unmissvertändlich, motivierend zum weiterleiten, lebensnotwendig: Kompliment wäre nur den Vornamen. Die Welt braucht jetzt solche bewusst machende Menschen mehr denn je. André Desponds Pianist

    1. Endlich wieder einmal ein Bericht voller Wahrheit eines „menschenwürdigen Menschen“ für Menschen. Lieben Dank hierfür! – Ein gekaufter Bundesrat, der seit Jahrzehnten die Interessen der Hochfinanz vertritt und hinter deren Medienhäuser herkriecht, wäre im Mittelalter des Landes verwiesen worden. Ich würde mich schämen! – Nun wird man sich durch triviale Tricks des grössten Teils des lästigen Volkes mittels 5G entledigen.- Weshalb wohl zählt die Schweiz. Bevölkerung im Jahre 2025 bloss noch 2 Mio. Einwohner? – Allenfalls haben die meisten vom Konsum Gesättigten dies verdient (?). Die Jungen z.B. schauen sich im Zug nur noch Filme auf den kleinen Apparaten an, taub in Bezug auf jegliche Laute von ausserhalb, mit Stöpseln via Funk in den Ohren hängend. Kein Kommentar. – Das Beste, Schutzmaske vor dem Gesicht sowie zeitgleich Mobile am Ohr. Bravo! Der „5G-Verbraucher“, der umkippen wird. Brauchen wir jene überhaupt? Höchstens als Kunde eines Mobilfunkanbieters; scheint jedoch eine ziemlich kurzfristige Angelegenheit zu werden; 3 Jährchen.

  3. Super Bericht oben!

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