Gelsenkirchen: Smart City with Big Plans :-(

                                                                                                                                     Bild: Pixabay - Jörg Möller / Pixabay License 

GELSEN-NET, so heisst die neue Platform von HUAWEI für die Smart City in Gelsenkirchen im Westen Deutschlands. "a small smart City with Big Plans". So ist auf der Website von HUWEI zu lesen. In Gelsenkirchen amtet ein Herr mit Adelstitel namens Manfred vom Sondern. Er ist Betriebsbereichleiter der "Stabstelle Vernetzte Stadt". In einem Video von Anfangs Juli auf der Website von HUAWEI macht er schweisstriefende Werbung für die neuen 5G Pläne in seiner small smart City.

Verstümmelungen bei Neugeborenen nach Einführung von 5G

Nun wird es aber richtig Uncool. Denn nach der grossflächigen Einführung der 5G Smart City Gelsenkirchen kame es gemäss der MORGENPOST, der WELT und FOCUS, in einem gelsenkirchener Spital innerhalb von nur 3 Wochen zu 3 gemeldeten Fehlbildungen bei Neugeborenen. Ihnen fehlten Finger oder gar die ganze Hand. Die Ärzte stünden vor einem Rätsel, so heisst es. Fehlbildungen durch EMF Strahlung sind aus der Tierwelt seit gut 20 Jahren bekannt.

Erhärteter Verdacht eines Kausalzusammenhanges

Es besteht der erhärtete Verdacht eines Kausalzusammenhanges zwischen der Einführung von 5G durch HUAWEI in Gelsenkirchen und den Fehlbildungen bei Neugeborenen, die es bis dato in dieser Häufung angeblich noch nie gegeben hat. Die Beweiserbringung ist natürlich durch die Natur der Sache schwierig !?! Meiner Meinung nach müsste hier mindestens eine Strafanzeige gegen unbekannt bei der Staatsanwaltschaft erfolgen.

Angestellte im öffentlichen Dienst (Beamte) in der Schweiz haften für Schäden persönlich !

Insbesonderer verantwortliche Angestellte im öffentlichen Dienst (BAFU - AWEL - GEMEINWESEN) sollten sich ob derartigen News tiefgründige Gedanken machen. Denn sie sollten unbedingt wissen dass sie gemäss gültiger Rechtssetzung persönlich für derartige Schäden haften. So ist es mindestens im Kanton Zürich - und es dürfte in anderen Kantonen nicht wesentlich anders sein. Nicht so die Kantons- und Regierungsräte. Die nämlich sind mit einer "Garantie" gegen die Haftung durch ihr Tun und lassen geschützt (Immunität):

Behördenmitglieder von Gemeinwesen haften bei Rechtsverletzungen (Verletzung des Vorsorgeprinzips NISV sowie EGMR / Schutz vor körperlicher Unversehrtheit) nämlich durch Gummiparagraphen direkt:

(SR 170.1, Erster Abschnitt, § 2 ff.): Für Schäden aus falscher Auskunft haftet der Staat (Kanton Zürich) nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Beamten.

(SR 170.1, Haftung des Staates, § 5 ff.): Wird ein Entscheid im Rechsmittelverfahren geändert, haftet der Staat (Kanton Zürich) nur, wenn ein Beamter in der Vorinstanz arglistig gehandelt hat.

(SR 170.1 Garantien § 4): Haftungsschutz (Garantie) gilt nur für Kantons- und Regierungsräte (Immunität).

Quellen:

HUAWEI Gelsenkirchen: A Small Smart City with big Plans

Morgenpost.de: Babys ohne Hände geboren

WELT.de: mehrere Babys mit Handfehlbildungen geboren

Manfred vom Sondern: Stabstelle vernetzte Stadt Gelsenkirchen

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