© Bild: Isaac Quesada / Unsplash
Eine differenzierte Analyse der neuen Gen-Vakzine gegen SARS-CoV-2.
Von Stephan Seiler
Am 1. Dezember 2020 sagte Claus Bolte, Leiter des Bereiches Zulassungen bei der schweizerischen Arzneimittelbehörder Swissmedic gegenüber den Medien: «Wir können noch keine Zulassung erteilen. Ein rascher Zugang ist wichtig, aber nicht auf Kosten der Sorgfalt.» Die vorliegenden Zwischenergebnisse der verschiedenen Hersteller würden eine Nutzen-Risiko-Analyse noch nicht ermöglichen: «Es fehlen noch Daten zur Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität», hiess es damals noch.
Doch nur 18 Tage später dann die plötzliche Kehrtwende, so als hätten innerhalb dieser kurzen Zeit noch schnell klinische Studien nachgeholt werden können: «Am 19. Dezember wurde der Impfstoff «Comirnaty» von Pfizer/BioNTech nach sorgfältiger Abwägung von Nutzen und Risiken in der rollenden Begutachtung zugelassen», so die Erfolgsmeldung von Swissmedic. Es lägen inzwischen genügend publizierte Daten über die Wirksamkeit und die Sicherheit vor, hiess es überraschend. Die Vakzine seien nicht in einem abgekürzten Verfahren, sondern regulär entwickelt und getestet worden, wird behauptet. Doch eine reguläre Zulassung eines regulären Impfstoffes dauert mindestens 5 Jahre und die Zulassung für ein völlig neues gentechnisch modifiziertes Vakzin müsste noch viel länger dauern, da ist sich die wissenschaftliche Literatur einig. Die mRNA-Technik der Gen-Vakzine ist völlig neu und wurde noch nie auf Langzeitnebenwirkungen getestet – weder am Tier noch am Menschen.
Doch bei den Gen-Vakzinen gegen Corona dauerte es bis zur Zulassung nur vier Monate! Damit kann die Aussage, die Vakzine seien nicht in einem abgekürzten Verfahren entwickelt worden, nur als gefährliche Lüge bezeichnet werden.
Am 12. Januar dann die zweite befristete Zulassung durch Swissmedic für den Impfstoff des US-Pharmakonzerns Moderna: «Damit erfüllt ein zweiter Covid-19 Impfstoff die hohen Anforderungen an Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität und kann ab sofort in der Schweiz eingesetzt werden», liess Swissmedic frohlockend verlauten. Prof. Vernazza, Chefarzt des Kantonsspitals St. Gallen, zitiert aus der Broschüre für Fachpersonen der britischen Zulassungsbehörde für den Gen-Impfstoff «Comirnaty» von Biontech:
«Nicht untersucht wurde die Wirksamkeit bei Personen unter immunsuppressiver Therapie (Autoimmunerkrankungen) und bei schwangeren Frauen sowie bei Personen, die schon eine Covid-19 Erkrankung durchgemacht hatten (!). Die Fachinformation enthält keine Angaben zur Wirksamkeit in der älteren Bevölkerung und bei Menschen mit speziellen Risikofaktoren für eine Erkrankung mit Covid-19.»
Nebenwirkungen des Grauens
Jetzt berichtet die Zellbiologin Dr. Vanessa-Schmidt-Krüger vom Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin (MDC) in Berlin anlässlich der 37ten Sitzung der Stiftung Corona Ausschuss, was mit den Gen-Vakzinen wirklich los ist. Sie erklärt im Detail anhand des Berichtes der EMA, wie grundlegende Sicherheitsprüfungen bei der Herstellung und bei Qualitätskontrollen im Falle des Impfstoffes von Biontech auf fatale Weise vernachlässigt wurden. Die europäische Zulassungsbehörde für Arzneimmittel EMA, bemängelt in ihrem ausführlichen Bericht (Assessment Report) nicht weniger als 29 schwerwiegende Mängel des Vakzins: Verunreinigungen – hohes Risiko durch Lipidnanopartikel und keinerlei wissenschaftliche Evidenz für eine zweite Verimpfung – um nur ein paar davon zu nennen. Die EMA lässt Biontech bis Ende Juli Zeit, diese schweren Mängel zu beseitigen. Wieso sie trotzdem grünes Licht für eine befristete Zulassung der Vakzine gegeben hat und derzeit Menschen den Risiken fahrlässig ausgesetzt werden, bleibt ein Rätsel.
Dieses Rätsel versuchten die Mitglieder der Stiftung Corona-Ausschuss in ihrer 37ten Sitzung zu lösen. Die dabei gewonnen Erkenntnisse sind erschreckend: Minute 3:56:00 bis 6:27:10 (Siehe Video weiter unten).
Dr. Vanessa-Schmidt-Krüger erklärt
Biontech habe in der Massenproduktion ein völlig anderes Verfahren verwendet, als noch in der Studie 1 veröffentlicht. Zudem seien keine präklinischen Studien durchgeführt worden. Klar sei hingegen: der Impfstoff könne das SARS-CoV-2 Virus eliminieren, jedoch mit unverhältnismässig hohen Risiken, wie der Bericht der EMA zeige.
Damit die mRNA in die körpereigenen Zellen gelangen und sich dort vermehren kann, brauche es ein Transportmittel, denn der Gencode für das Spike-Protein müsse geschützt werden damit er nicht schon auf dem Weg zur Zelle vom Körper beseitigt werde. Dazu werde eine Membran aus Lipidnanopartikeln – unter anderem ein stark positiv geladenes kationisches Lipid – verwendet. Das kationische Nanolipid interagiere in der Zelle mit vielen körpereigenen Lipiden und der DNA. Es verursache einen maximalen oxidativen Stress mit einem maximalen Ausstoss von Zytokinen, eine Art Alarmstoff für das Immunsystem. Dadurch würden die Immunabwehrzellen zum Ort der Ausschüttung im ganzen Körper wandern. Dieser Prozess könne zu einem unkontrollierbaren Zytokinsturm und später zu Organversagen führen, denn die zytotoxischen T-Zellen würden an der Zellwand anbinden und eine Apoptose (programmierter Zelltod) auslösen. Wie lange diese schädlichen Nanopartikel im menschlichen Körper verweilen sei unbekannt. Im Tierversuch seien sie bereits nach 15 Minuten nach der Impfung nachweisbar und hätten eine Halbwertszeit von 3-6 Wochen. Dies sei eine sehr lange Zeit, sagt Schmidt-Krüger. Besonders für ältere Personen mit Vorerkrankungen stellten die schweren Nebenwirkungen eine Gefahr dar, denn diese hätten ohnehin ein schwächeres Immunsystem, erklärt Schmidt-Krüger. Doch genau diese Personengruppe soll ja nach Angabe der Gesundheitsbehörden geschützt werden – ein völliger Widerspruch.
Lipidnanopartikel für schwere Schäden verantwortlich
Lipidnanopartikel seien für die Zellen grundsätzlich schädlich und noch nie an Menschen getestet worden. Bekannt seien sie nur bei der Anwendung gegen Krebszellen, wobei im Fall von Krebs die Nanopartikel aber spezifisch durch Rezeptoren die entarteten Krebszellen vernichten. Doch das Nutzen-Risiko-Verhältnis von SARS-CoV-2 und Krebs sei überhaupt nicht vergleichbar. Das verwendete Nanolipid in den Corona-Vakzinen sei im Gegensatz zu denen gegen Krebs unspezifisch und der tödliche Prozess laufe deshalb in allen Körperzellen unkontrolliert ab. Die Folgen davon seien Sauerstoffmangel durch zerstörte Erythrozyten (rote Blutkörperchen) in der Lunge und im Gehirn – Nerven- und Leberschäden könnten die Folge davon sein.
Zudem seien von der EMA zahlreiche Verunreinigungen bemängelt worden. Unter anderem ein sogenanntes linearisiertes DNA, mit dem Gene ein- und ausgeschaltet werden und damit Krebs auslösen könnten. Rohdaten der Ergebnisse würden gänzlich fehlen und nun von Prof. Dr. Peter Doshi, der ebenfalls vor den Vakzinen warnt, mit Nachdruck eingefordert. Ebenso unbekannt sei der Nutzen einer zweiten Impfung, denn Studien dazu gebe es keine. Doch eine zweite Impfung wird von den Zulassungsbehörden den Ländern ausdrücklich empfohlen. Ob die Vakzine das genetische Material des Menschen angreifen können, sei ebenfalls unbekannt, weil auch dazu Studien fehlen würden. Durch die genetische Veränderung der Zellen werde man zu einem GMO (genetisch verändertes Lebewesen). Die Auswirkungen auf die Umwelt seien nicht erforscht worden, doch für GMO wäre eine solche vorgeschrieben. Würden die PGE-Lipide in das Trinkwasser gelangen, könnte dies für Allergiker schlimme Folgen haben, so Schmidt-Krüger. Es handle sich bei den Gen-Vakzinen weniger um einen Impfstoff als vielmehr um eine Gen-Therapie (!).
Minute 3:56:00 bis 6:27:10 Dr. Vaness Schmidt-Krüger
Update 02.02.2021: Youtube hat das Video heute morgen zensuriert. Es ist neu auf Vimeo und auch auf der Webseite Corona-Ausschuss verfügbar.
Todesfälle gibt es nur wegen COVID-19
Doch es geht noch schlimmer. Impfaktionen werden in Pflegeheimen anscheinend oft durchgeführt, ohne vorher sicher zu gehen, dass die Betroffenen nicht schon an einem Infekt erkrankt sind, mit dem ihr geschwächtes Immunsystem schon genug zu tun hat. Kein kompetenter Arzt impft, während ein Patient infiziert ist, besonders nicht einen alten Pflegebedürftigen. Südkurier berichtet über 13 Todesfälle bei 40 geimpften Betagten in einem Pflegeheim im Bodenseekreis: «Vor der Corona-Impfung schon infiziert? Elf Todesfälle und sieben akute Infektionen im Pflegeheim in Uhldingen-Mühlhofen». Oder 8 Tote von 34 Geimpften in einem Pflegeheim im deutschen Miesbach: «Impfung kam zu spät: Acht Tote in Miesbacher Pflegeheim», schreibt BR24. Besser hätte es geheissen: «Impfung kam zu früh:...»
Auch andere Medien berichten über schwere Nebenwirkungen und Todesfälle aus Israel, wo gerade die grösste weltweite Impfkampagne läuft. So auch aus Italien oder Gibraltar. Klar bei diesen Fällen ist einzig: Die Menschen sind nach einer Verimpfung mit einem der Corona-Vakzine verstorben. Für Behörden und die meisten Hauptmedien ist überraschend schnell klar, dass es zwischen den Todesfällen und der Impfung keinen oder kaum einen Zusammenhang gibt: «Es wird vermutet, dass….», oder: «die Behörden gehen davon aus, dass….» Eine sehr unglückliche Wortwahl, wenn es sich um eine mögliche Todesfolge durch grobe Behandlungsfehler handelt. Wie solche Behauptungen ohne amtsärztliche Leichenschau möglich sind, erklären die Behörden nicht und sie werden von den Hauptmedien auch nicht danach gefragt. Doch nur eine solche könnte den schlüssigen Nachweis erbringen, ob jemand durch die Folgen der Gen-Impfung oder durch etwas anderes verstorben ist. Jeder Mensch, der jemals mit einem 90-Prozent falsch-positiven PCR getestet wurde und später stirbt, geht nach dem BAG auf Anfrage automatisch als Coronatoter in die Statistik ein, ungeachtet von der Todesursache. An der saisonalen Grippe scheint seit April 2019 überhaupt niemand mehr zu sterben, denn darüber gibt es beim BAG keine Statistik. Jemand kann zum Beispiel auch dann ein Coronaopfer werden, wenn er vorher falsch-positiv getestet wurde später an einem Verkehrsunfall stirbt.
PCR-Test ist unhaltbar
Kürzlich hat eine internationale Forschergruppe von 22 hochkarätigen Wissenschaftlern die Arbeit über den PCR-Test von COVID-19 von Drosten/Colman bereits erfolgreich demontiert. Die grundlegende Arbeit von Christian Drosten und Victor Corman vom Januar 2020 enthalte gravierende Fehler, Interessenkonflikte wurden verschwiegen uns der Test sei unhaltbar, so das vernichtende Ergebnis.
Ein Verbrechen
Die Rechtsanwältin Dr. iur. Renate Holzeisen findet zum Thema GMO noch deutlichere Worte: «Dafür hat man im Juli 2012 vorsätzlich die GMO-Verordnung abgeändert, so dass sie für Vakzine nicht anwendbar sind. Somit hat die Ungeheuerlichkeit bereits acht Jahre vorher begonnen. Was sich da auftut ist ein Abgrund des Grauens und ein Verbrechen», so Holzeisen.
Dreifach höhere Dosis mit viel mehr Risiken – aber mit derselben Wirkung
Brisant: Biontech habe beim Tierversuch mit einer Dosis von 10, 20 und 30µg Mikrogramm getestet, so Schmidt-Krüger. Dabei habe sich gezeigt, dass eine Dosis von 10µg genau dieselbe Wirkung zeige wie eine mit 30µg. Doch in der praktischen Anwendung wird die dreifach höhere Dosis empfholen und verwendet, die mit viel mehr Nebenwirkungen verbunden sei. Mit einer höheren Dosis nehme logischerweise auch der Anteil der besonders schädlichen kationischen Lipide und der allergieauslösenden PGE-Lipide zu. Der Grund für dieses mehr als fahrlässige Verhalten sei völlig unbekannt. Gemäss dem Corona-Aussschuss könnte der Grund in einem höheren Preis für den Hersteller liegen, der dabei einen höheren Profit gegen massiv höhere Gesundheitsrisiken für die Geimpften eingetauscht habe. Nach Dr. iur. Reiner Füllmich eine vorsätzliche Tathandlung mit schwerer Körperverletzung und in Einzelfällen mit Todesfolge. Die Strafanzeigen laufen.
Pfizer gibt lebensbedrohliche Immunreaktionen zu
Nicht weniger brisant ist auch die Tatsache, dass Pfizer in einer Pressemitteilung vom 29. Dezember an die amerikanische Börsenaufsicht US. Securities and Exchange Commission SEC wichtige Sicherheitshinweise für Anleger zu «Comirnaty» veröffentlicht, die sonst nirgends zu finden sind: Demnach werden Fälle von Anaphylaxie (lebensbedrohliche systematische Immunreaktion) berichtet. Wie viele Fälle es von Anaphylaxie gab, wird verschwiegen. Und weiter:
«Die Wirksamkeit, Sicherheit und Immunogenität des Impfstoffs wurde bei immungeschwächten Personen, einschliesslich solcher, die eine immunsuppressive Therapie erhalten, nicht untersucht. Die Wirksamkeit von COMIRNATY® kann bei immunsupprimierten Personen geringer sein. Wie bei jedem Impfstoff schützt die Impfung mit «Comirnaty» möglicherweise nicht alle Geimpften. Personen sind möglicherweise erst 7 Tage nach der zweiten Impfstoffdosis vollständig geschützt.»
Mit diesen Worten gibt der Hersteller Pfizer/Biontech gleich selbst zu, dass die Wirksamkeit und Sicherheit bei immungeschwächten Personen gar nicht getestet wurde. Über 75-jährige Personen haben grundsätzlich ein geschwächtes Immunsystem, insbesondere dann, wenn sie an Vorerkrankungen leiden. Aber genau diese werden jetzt geimpft (!).
Schmidt-Krüger bestätigt auch die Vermutung von Prof. Dr. Cahill: «Wenn das Immunsystem später nach der Imfpung mit einem wilden Coronavirus in Kontakt kommt, könnte es zu einem septischen Schock und zu Organversagen kommen.» Prof. Cahill plädiert für eine sofortige Obduktion, wenn jemand nach der Impfung stirbt, der kausale Zusammenhang könne medizinisch einwandfrei nachgewiesen werden.
Schwere Körperverletzung und Totschlag
Für den Juristen und Sprecher der Stiftung Corona-Ausschuss, Dr.iur. Reiner Füllmich, ist die rechtliche Situation unter dem Gesichtspunkt der wissenschaftlichen Erkenntnisse klar: «Jeder Arzt, der eine Person mit einem Gen-Vakzin verimpft, macht sich der schweren Körperverletzung oder im schlimmsten Fall des Totschlags schuldig», so Füllmich. Die aufgezeigten Mängel des EMA-Berichts zeigten einen groben Behandlungsfehler und dabei kehre sich die Beweislast um. Will heissen: Nicht der Geschädigte oder die Angehörigen müssen den Schaden beweisen können, sondern der Arzt muss beweisen können, dass die Schäden nicht durch den Impfstoff entstanden sind. Der Grund: Die Geimpften würden über diese schweren Nebenwirkungen nicht aufgeklärt. Doch genau ein solches Aufklärungsgespräch müsste stattfinden und für Ärzte sei es eine gebotene Pflicht, sich über die tatsächlichen Risiken eines Impfstoffes zu informieren.
In der Schweiz ist die rechtliche Situation nicht anders. Hierzulande werden gemäss Angaben des Bundesamtes für Gesundheit BAG vor allem Personen ab 75 Jahren verimpft. Also die Personengruppe, die gemäss des Herstellers und Schmidt-Krüger am meisten von den Nebenwirkungen betroffen ist. In der veröffentlichten Erklärung des BAG heisst es: «Wenn Sie zu den Personen mit chronischen Krankheiten mit höchstem Risiko gehören wird Ihnen die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt die Impfung sobald als möglich dringend empfehlen.» Hinweise über die fahrlässigen Riskien und die fehlenden Studien sucht man vergebens. Auch Hinweise zu den von der EMA festgestellten Mängel sucht man in den Informationsbroschüren des BAG erfolglos.
Irreführende Informationen der SPITEX
Die Kundinnen und Kunden des grössten schweizerischen Versorgungsdienstes SPITEX erhalten einen Brief (liegt der Redaktion vor) mit folgendem Wortlaut: «Aufgrund der Dringlichkeit wird ein beschleunigtes Zulassungsverfahren durchgeführt. Dabei werden aber keine Überprüfungen ausgelassen, sondern die Prozesse organisatorisch beschleunigt, wodurch bei gleichbleibender Sorgfalt weniger Zeit benötigt wird». Weiter unten im Brief zu lesen: «Die definitive Zulassung erfolgt immer erst, wenn keine Zweifel an der Sicherheit des Impfstoffes bestehen.» Dass bei gleichbleibender Sorgfalt einfach weniger Zeit nötig gewesen sei, ist eine glatte Lüge. Mit diesen Worten erhalten die Kunden und Kundinnen den Eindruck, als sei mit diesem Impfstoff alles in bester Ordnung. Weder die fehlenden Studien noch die von der EMA publizierten Mängel werden erwähnt. Die Presseanfrage dazu steht noch aus.
Swissmedic verschweigt Risiken
Swissmedic lässt verlauten, dass sie die noch unbekannten Nebenwirkungen laufend in einem rollenden Verfahren «an den geimpften PatientInnen» erheben will. Die dafür geschaffene Datenbank heisst ElVis. Nun weiss man aber, dass nur etwa zehn Prozent von Nebenwirkungen durch Impfstoffe gemeldet werden und: Die zulassende Behörde erhebt die Nebenwirkungen gleich selbst. Wer nach einer Impfung unerwünschte Nebenwirkungen feststelle, soll sich beim jeweiligen Impfzentrum, beim Spital, Arzt oder Apotheker melden, schreibt Swissmedic. Die Prüfungen zu Nebenwirkungen, die in den Studien fehlen, sollen nun am lebenden Objekt beobachtet und gemeldet werden. Swissmedic macht damit das Eingeständnis, ein menschliches Gen-Experiment durchzuführen. Doch in den Empfehlungen der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften SAMW, heisst es in Absatz 2.3: «Für die Zulassung von Arzneimitteln und Medizinprodukten durch das Schweizerische Heilmittelinstitut (Swissmedic) muss die Anbieterin darlegen, dass ihr Produkt sicher und wirksam ist.» Diesen Nachweis hat Pfizer/Biontech in keiner Art und Weise erbracht und die Zulassungsbehörde Swissmedic handelt mit der Zulassung damit grob fahrlässig.
Auch die hohen Risiken durch das Gen-Vakin von Moderna verschweigt die Swissmedic. Der US-Pharmakonzern Moderna berichtet in seiner Pressemitteilung von 15,8 Prozent schwerwiegenden Reaktionen (Grad 3) nach der zweiten Impfung.
Zur Einordnung: Die höchste Gefährdungsstufe ist laut der US-amerikanischen Arzneimittelbehörde FDA «Grad 4», sie ist lebensbedrohend und erfordert umgehend medizinische Intervention. «Grad 3» wird als «schwerwiegend und medizinisch signifikant» definiert.
Lukas Jaggi, der Pressesprecher von Swissmedic erwähnt diese hohe Zahl von schwerwiegenden Nebenwirkungen auch auf meine Anfrage nicht. Nach dem Urteil von Juristen müssen nun Behördenvertreter und Ärzte mit unzähligen Schadenersatzklagen und Strafverfahren rechnen – auch die Direktion der Swissmedic.
Zudem: Die hohe Mortalität und die völlig überlasteten Spitalbetten wegen SARS-CoV-2 finden offensichtlich nur in den von Propaganda und Angst getriebenen Hauptmedien statt. Doch Fakt ist: Durch die behauptete und nie bewiesene Jahrhundertpandmie gibt es nicht mehr Todesfälle als in schweren Grippejahren und Intensivstationen in den Spitälern sind nicht überlastet. Der Bundesrat und die angeblich wissenschaftliche Covid-19 Taskeforce müssten die drastischen Massnahmen begründen können und belegen dass sie verhältnismässig sind – so steht es jedenfalls in der Bundesverfassung. Doch diesen Beweis ist die Landes(ver)führung dem Schweizer Volk noch immer schuldig.
Handeln Sie – wenn Sie betroffen sind
Die Impfung gegen SARS-CoV-2 ist in jedem Fall freiwillig. Jeder Zwang, auch wenn er indirekt durch Androhung von Nachteilen erfolgt, wäre im Sinn der Bundesverfassung Art. 10 ff. sowie durch die Bestimmungen des EMRK Art. 8 und 9 ff. (Europäische Menschenrechtskonvention) auf jeden Fall rechtswidrig und muss mit den einschlägigen Strafbestimmungen zur Anzeige gebracht werden.
Falls Sie oder ihre Angehörigen von einer plötzlichen Erkrankung oder gar von einem Todesfall nach einer Impfung mit einem mRNA-Vakzin betroffen sind, können Sie sich an meine verschlüsselte Mailadresse wenden: orwellnews2021@protonmail.com
Teilen Sie diesen Beitrag – er kann lebensrettend sein!
Ich wünsche Ihnen viel Kraft und Mut in dieser orwellianischen Zeit.
Herzliche Grüsse, Stephan Seiler