Bild: Stephan Seiler
5G-Teststrecke der SBB am Walensee: "keine Abnahmemessungen und keine Publikationen"
Wie bereits dokumentiert, wurde „Madeleine“ im Juli 2019 beim Spaziergang entlang der SBB Teststrecke zwischen Weesen und Ziegelbrücke am schönen Walensee gemäss Ihren Aussagen im Interview von einem 5G Beam getroffen und hatte während Tagen an schwerwiegenden Symptomen zu leiden (extreme Hitze – Herzrythmusstörungen und Atembeschwerden).
Nach meinen Fragen an das BAV, die SBB AG und SWISSCOM AG muss folgendes Fazit gezogen werden:
Genaue Angaben ohne Messung ???
Das zuständige Bundesamt für Verkehr (BAV) stellt fest, dass die Immissionswerte der 5G Antennen am Walensee den jeweiligen Grenzwert nicht zu 80% ausschöpfen. Wenn nämlich der zulässige Grenzwert zu 80% ausgeschöpft wird, ist eine Abnahmemessung durch das BAV nötig. Man verlässt sich auch hier wie üblich auf mutmassliche Angaben der Betreiber. Denn Grenzwerte von adaptiven Antennen können noch immer weder gemessen werden noch gibt es Berechnungsgrundlagen oder Vollzugshilfen.
SWISSCOM verweist an die Kantone
Da aber auch das BAV 5G-Antennen noch nicht messen lassen kann, handelt es sich aber auch da um eine reine Behauptung. Klar ist nur etwas, nämlich dass diese 19 Antennen von keiner Kontrollbehörde jemals gemessen wurden. Und die SWISSCOM verweist bezüglich technischer Angaben, die für eine Immissions-berechnung notwendig wäre, einfach an die NIS Fachstellen der Kantone, so als hätte die SWISSCOM selber diese Daten gar nicht.
Keine Publikation oder Warnhinweise nötig
Das Projekt sei im sogenannten „vereinfachten eisenbahnrechtlichen Plahngenehmigungsverfahren“ erfolgt und deshalb brauchte es auch keine öffentliche Publikation.Die Menschen wurden also nicht vorsorglich gewarnt und die SBB AG kann somit völlig kontrollfrei testen wie und wo es ihnen gerade beliebt, auch an Menschen, die einfach das Pech haben, dort spazieren gegangen zu sein. Das BAV hat Stellungnahmen bei den betroffenen Kantonen und Gemeinden eingeholt, die ich noch anfordern werde.
Herr Armin Schädeli, Pressesprecher der SWISSCOM gibt an, dass der Grenzwert angeblich bei gemittelten 50V/m liegen würde, aber ohne die Frequenz anzugeben. Die Grenzwerte sind nämlich frequenzabhängig. Und die Angaben der Hersteller und Lieferanten von adaptiven Antennen zeigen viel höhere Feldstärken, nämlich mindestens 120V/m auf eine Diestanz von 11 Metern und überschreiten die Grenzwerte um mehr als 100%. Die SWISSCOM gibt dazu auch noch einen ungültigen Link an, der auf die Seite des BAFU verweisen soll.
Es ist immer wieder erstaunlich, wie alle Betreiber genau wissen, dass die Grenzwerte und die Auslastung von nicht mehr als 80% immer schön eingehalten werden können um störenden Bewilligungspflichten aus dem Weg zu gehen, ohne die Anlagen jemals gemessen zu haben.
Diffuse Beschwerden
Zu den diffusen Beschwerden der betroffenen Spaziergängerin, die überhaupt nicht diffus, sondern ganz genau bezeichnet wurden, argumentiert auch die SWISSCOM mit der falschen Behauptung, es gäbe keine wissenschaftlichen Belege für negative gesundheitliche Folgen von Mobilfunkimmissionen. Die ergebnisoffene ärztliche Abklärung ist naturgemäss natürlich sehr schwierig bei Strahlenschäden. Man möge erst mal einen Arzt finden, der genau weiss, wie in einem Fall von elektromagnetischen Strahlenschäden eine Anamnese und Diagnostik durchzuführen sei.
Wenden Sie sich an Prof. Martin Röösli
Und zur Frage der gesundheitlichen Aspekte sagt der Mediensprecher der SWISSCOM, Daniele Pellecchi, man solle sich doch an das BAFU oder einen "renommieren Forscher" wie Prof. Röösli wenden.
Originaltexte der Fragen und Antworten: