Stephan Seiler erhebt Beschwerde beim zürcher Regierungsrat gegen die Bildungsdirektorin Silvia Steiner

Nach mehreren aufeinanderfolgenden Verordnungen will Silvia Steiner, Direktorin der Bildungsdirektion des Kantons Zürich und ehemalige Staatsanwältin, den verordneten Maskenzwang nun auch für PrimarschülerInnen ab der vierten Klasse einführen.

Aufgrund vieler Anfragen von besorgten Eltern sehe ich mich nun gezwungen, eine Beschwerde gegen ihre Verordnung vom 21. Januar 2021 beim zürcher Regierungsrat zu erheben. Dieses Vorhaben wird nicht einfach, da Steiner gleichzeitig Regierungspräsidentin ist und damit Verordnende und Beurteilende in derselben Person. Allerdings soll die Beschwerde eine Steilvorlage für die nächste Instanz sein.

Mit dem strafrechtlich verfolgbaren Gesichtsverhüllungszwang ist in erster Linie das Recht der Menschenwürde eindeutig beeinträchtigt. Zudem betont Art.11 der BV deutlich die Notwendigkeit eines besonderen Schutzes für Kinder und Jugendliche im Hinblick auf deren Unversehrtheit und die Förderung ihrer Entwicklung. Und diese ist mit solch willkürlichen Massnahmen akut bedroht. Unter anderem zeigt die sehr breit angelegte deutsche Studie «Co-Ki» mit über 25'000 Kindern an der Universität Witten/Herdecke vom 20. Oktober 2020, dass der Maskenzwang schwerwiegende negative physische und psychische Auswirkungen auf die Gesundheit von Kindern hat.

Die wissenschaftliche Evidenz der behaupteten Schutzwirkung von Gesichtsmasken gegen SARS-CoV-2 tendiert gegen null. Ebenfalls null Evidenz hat die Behauptung, symptomlose Menschen seien infektiös. In normalen Grippesaisons vergangener Jahre waren sie es komischerweise noch nie. Zum PCR-Test gibt es nicht viel zu sagen, ausser das er weder validiert noch für klinische Diagnosen zugelassen ist – und in hohem Masse falsch-positive Resultate hervorbringt. Vielleicht sind diese falschen Resultate für die «politische PCR-Pandemie» von «unrechtsausübenden Behörden» sogar gewollt. Doch eines ist klar: Für Kinder sind die negativen physischen und psychischen Folgen des Maskenzwangs erheblich und wehren können sie sich nicht.

Zur Erinnerung: Eltern als gesetzliche Vertreter ihrer Kinder und LehrerInnen als Lehrbeauftragte können rechtlich auf keine Art und Weise dazu gezwungen werden, dass ihre Kinder eine Gesichtsmaske tragen müssen. Sanktionen und angedrohte Nachteile durch Schul- oder andere Behörden sind rechtswidrig und werden zur Anzeige gebracht. Dazu gibt es Musterschreiben vom Rechtsanwalt und Notar im Teilruhestand, Dr.iur. Heinz Raschein auf seinem Telegramkanal. 

Die Eltern müssten sich nun endlich organisieren und sich gegen willkürliche Zwangsmassnahmen gegen ihre Kinder wehren. Jammern oder die Faust im Sack machen genügt in einer Demokratie nicht, vor allem dann nicht, wenn der Staat den Boden des Rechts verlassen hat (!)

Ausführliche Beschwerde (Seiler gegen Bildungsdirektion) zum Download und als Vorlage für ähnlich gelagerte Fälle.

Verordnung von Silvia Steiner vom 21. Januar 2021 zum ausgeweiteten Maskenzwang an Primarschulen.