Von Impfgegnern – Rechtspopulisten und Zwangssubventionierten

Impfgegner – Verschwörungstheoretiker und Rechtspopulisten. So werden Menschen, die für ihre garantierten Grundrechte aufrecht stehen, in der Tagesschau SRF vom 16.5.2020 des zwangssubventionierten Staatssenders bezeichnet. Das bekannte Narrativ, um Andersdenkende auszugrenzen. Die auch immer wieder gern genommenen „Esoteriker“ blieben den Mahnwachen diesmal offenbar fern. Im Mittelalter nannte man sie auch Hexen und Ketzer. Heute werden sie nur noch medial verbrannt, verhaftet und gebüsst. Willkommen im Schweizerischen Mittelalter. Ein anschauliches Video über die schweizweiten Mahnwachen vom letzten Samstag findet sich auf Zeitpunkt.ch.

von Stephan Seiler, 18.05.2020

In noch nie dagewesener Weise waren am letzten Samstag aktive Mitglieder der Friedensbewegung polizeilicher Willkür ausgesetzt. Beim Weisenhausplatz in Bern tummelten sich mehr als 1000 Menschen, um auf dem „Bärner Märit“ zu konsumieren. Die Meisten näher als 2 Meter zum nächsten Endverbrauchenden. Die Polizei blieb glücklicherweise Tatenlos.

Als sich allerdings ca. 100 Menschen auf dem Bundesplatz aufhielten, um friedlich für ihre Freiheitsrechte zu sitzen, zu tanzen oder nur um einfach dummerweise dort zu sein, wurden sie sofort von Polizisten umzingelt. 20 Menschen wurden verhaftet, darunter auch der Friedensaktivist Alec Gagnaux, der auf seiner Webseite einfach nur öffentlich machte, dass er sich ab 14:00 Uhr auf der Allmend aufhalten werde, so wie mit dem stadtbernischen Sicherheitsdirektor Reto Nause vorgängig telefonisch vereinbart. Kurz nach dem Eintreffen auf der Allmend wurde Alex Gagnaux kuzerhand verhaftet. Nein, dass passierte nicht in China oder Nordkorea, sondern war Schauplatz in der Hauptstadt der im Ausland für direkte Demokratie und Freiheitsrechte bekannten Schweiz. Aber seit der Beschneidung der Grundrechte nicht wegen direkten Demokratie, sondern wegen der direkten Bundesratsdiktatur. Ohne Volk und ohne Parlament entscheidet der Bundesrat allein, wer sich wie und wo zu verhalten hat, auch innerhalb der familiären Privatsphäre. Die stolzen Eidgenossen sind nun offensichtlich dem willkürlichen Diktat der Staatsmacht ausgeliefert.

Rechtliche Willkür und politische Diskriminierung

1000 Menschen, die am „Märit“ oder im Einkaufszentrum konsumieren geben der Polizei keinen Anlass zu Massnahmen, auch wenn teils dicht gedrängt. 100 Menschen mit politischen Anliegen werden allerdings mit Polizeigewalt von ihrem Vorhaben abgebracht, auch dann, wenn sie alleine sitzen oder einfach ein Plakat in der Hand halten. Es kann also mitnichten um die Einhaltung des Sicherheitsabstandes gehen, sondern schlicht und einfach um ein „Meinungsverbot“ von Andersdenkenden. Andersdenkende Wissenschaftler gibt es auch im anonymen Fachgremium des Bundesamtes für Gesundheit nicht. Sie finden schlicht und einfach nicht statt. Dort findet nur der Bundesrat statt, auf einen pensionierten Arzt und Bundesangestellten namens Daniel Koch hörend. In der Bundesverfassung „im Namen Gottes des Allmächtigen“ als Präambel an oberster Stelle stehend, findet man im Kapitel „Grundrechte“ unter Art. 8 „Rechtsgleichheit“ folgende Formulierung:

Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.

Dass am Samstag eindeutig Menschen wegen ihrer weltanschaulichen und politischen Überzeugung rechtsungleich diskriminiert wurden steht ausser Frage und müsste ein juristisches Nachspiel haben, vor allem für den Sicherheitsdirektor Reto Nause. Eine Klage wäre die logische Konsequenz. Ein Fall für die vielleicht noch existierende Restjustiz.

Auch gemäss Bundesamt für Statistik gibt es keine Pandemie

Die vom BFS veröffentlichten Zahlen zu Todesfällen der letzten 5 Jahre zeigen keinerlei Auffälligkeiten. Es gab dieses Jahr 4,5% weniger Tote in der Schweiz als im schwersten Grippe-Jahr 2015 wie die folgende Berechnung zeigt:

Summe der Todesfälle der letzten 5 Jahre
BFS Statistik Todesfälle Schweiz

Dass bereits vor den Notmassnahmen die Fallzahlen sanken und die Daten aus einer Mischung von dilettantischen Hochrechnungen mit unbekannten Algorythmen enstanden sind, ist ebenfalls hinlänglich bekannt.

Daniel Koch BAG: „keine Hospitalisations,- und Todefälle mehr“

An der heutigen Pressekonferenz sagte der Delegierte des BAG für Covid-19, der eigentlich zur Risikogruppe der über 65-jährigen gehört und gemäss seinen eigenen Empfehlungen gar nicht dort sein dürfte, dass es seit Sonntag keine neuen Hospitalisations,- und Todesfälle mehr gab. Nur 10 Menschen seien positiv auf Covid-19 getestet worden. Aber trotzdem betonte Koch, wie wichtig die Einhaltung der Abstandsregeln sei und bezog sich auf die Menschenansammlungen in Basel. Die Gäste hätten nicht nur sich selbst, sondern auch die Barbetreiber in Gefahr gebracht. Daniel Koch hat nicht das erste mal verwirrende Empfehlungen ausgesprochen.

So wird er vom Magazin „Grosseltern“ wie folgt zitiert: „Die Grosseltern sollen alleine spazieren gehen, aber mal den Enkeln in den Arm nehmen, das dürfen sie. Aber man soll sie bitte trotzdem nicht grad wieder hüten“.

Daniel Koch, der Covid-19 Delegierte des BAG, der eigentlich zur Risikogruppe der über 65-jährigen gehört und gemäss seinen eigenen Empfehlungen gar nicht dort sein dürfte.

Die Frage drängt sich auf ob Daniel Koch, der sich mit pervers widersprüchlichen Anweisungen in familiäre Angelegenheiten einmischt, ebenfalls Enkel hat. Und man kann nur hoffen dass dem nicht so ist.

 

Daniel Koch: Demonstrationen mit 5 Personen sind ab sofort wieder erlaubt

An der Pressekonferenz, wo nur 9 Medienvertreter_Innen anwesend waren, sagte Koch, dass Demonstrationen bis 5 Personen wieder erlaubt seien. Offenbar hat er schon des öfteren Demonstrationen mit 5 Personen gesehen.

 

Amnesty Schweiz und Professor für Staatsrecht der Uni Basel: „Die Auflösung von Kundgebungen geht zu weit und ist verfassungswidrig“

Wie die Juristin von Amnesty, Alicia Giraudel, gemäss 20 Minuten zitiert wird, gehen die Einschränkungen zu weit. Die Notrechtsverordnung würde unterschiedlich angewandt und man schiesse über das Ziel hinaus, sagt die Juristin der Amnesty, Alicia Giraudel. Die Organisation fordert vom Bundesrat, dass die Massnahmen-Lockerung vom 11. Mai auch für öffentliche Meinungsäusserung gelten muss. „Wenn Menschen mit 2 Meter Abstand an der Seepromenade sitzen dürfen, sollen sie auch mit 2 Meter Abstand demonstrieren dürfen, so Alicia Giraudel.

Markus Schefer, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Uni Basel sagt: „Mit den Einschränkungen der Grundrechte soll eine Verlangsamung des Virus erreicht werden. Es geht nicht darum, dass man seine Meinung nicht mehr öffentlich äussern darf. Es ist schon heute verfassungswidrig, ausnahmslos jede Demonstration auf öffentlichem Grund aufzulösen.

Es ist schon heute verfassungswidrig, ausnahmslos jede Demonstration auf öffentlichem Grund aufzulösen.

Markus Schefer, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Uni Basel

Auf jeden Fall gilt das 1533 von Michel de Motaigne postulierte Zitat heute mehr denn je:

"Lasst euch nicht aus euch selbst vertreiben, denn sie wollen euch zum Markte bringen und verbrauchen!"

 

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