Das «Conti» im Aargau droht Familien mit polizeilicher Gewalt falls sie ihre Kinder nicht testen lassen

                                                                                                                                                  Bild: Maximilian Kurtius / Unsplash

Ein skandalöser Mailverlauf erreichte am letzten Freitag meinen Posteingang. Der Vater eines 9-jährigen Mädchens aus Safenwil wurde vom aargauischen «Conti» mit polizeilicher Gewalt bedroht. Grund: Der Vater wollte nicht, dass seine völlig gesunde Tochter einem invasiven PCR-Test unterzogen wird.  

Mit einem gut begründeten und emotionslosen Brief erklärte der Vater auf die erste Aufforderung dem Conti, dass er sein Kind auf keinen Fall testen lassen will und auch nicht muss. Vom Conti, bzw. der Stv. Leiterin Anja Mustermann (Name der Redaktion bekannt), erhielt er jedoch keine Antwort. Auch von Kantonsärztin Hummel wartet der Familienvater bis heute auf eine Stellungnahme.

Dafür gleichentags dann dieses Mail:

«Gemäss telefonischer Besprechung erhalten Sie von mir die schriftliche Anordnung und letzte Aufforderung. Ihr Kind (Name geändert und der Redaktion bekannt) muss sich umgehend einem PCR-Test im KSA unterziehen. Dies aufgrund Virus-Mutations-Verdacht der Klasse P3b in Safenwil.

'Dies ist eine offizielle Anweisung vom Contact Tracing, Kantonsärztlicher Dienst, Kanton Aargau'. Sie wurden bereits am 28. Januar von der Schulleitung über die Testpflicht informiert. Wir tolerieren keine Ausnahmen bei Verdacht auf den hochansteckenden mutierten Virus.

Wir bitten Sie dringend der Anweisung nachzugehen. Erhalten wir von Ihnen bis am 3. Februar um 12:00 Uhr keine Rückmeldung gehen wir weiterhin von einer Testverweigerung aus und informieren im Auftrag vom Kantonsärztlichen Dienst die Kantonspolizei. Darauf habe ich Sie telefonisch hingewiesen.

Freundliche Grüsse

XXXXXXX»

Drückerkolonnen aus dem Bankgeschäft finden beim «Conti» ein Zuhause

Beim Conti gibt es keine Ausnahmen und wer die Testpflicht verweigert, erhält Besuch von der Kantonspolizei, so die zusammenfassende Unrechtsauffassung von Ania Mustermann. Zeit für den Test hatte der Vater nur bis zum Mittag des nächsten Tages. Keine Rekursmöglichkeit, kein rechtliches Gehör und dies scheint die alltägliche Praxis beim Conti im Aargau zu sein. Ein Beweis dafür, dass es in der Klasse P3b in Safenwil einen von Mustermann behaupteten Virus-Mutations-Verdacht gibt, existiert in Wirklichkeit nicht. Und was die Polizei dann im Fall von Testverweigerer machen soll, lässt Mustermann unbeantwortet. Eltern mit ihren Kindern werden im Kanton Aargau statt beraten oder begleitet – bedroht und alleine gelassen. Mustermann ist stellvertretende Leiterin des Conti, des Contact-Tracing Centers im Kanton Aargau. Gemäss eigenem Wortlaut eine «Einheit», die dem kantonsärztlichen Dienst unterstellt ist.

Mustermann veröffentlicht in ihrem Profil bei Linkedin.com stolz ihre Blitzkarriere beim kantonsärztlichen Dienst. Vorher arbeitete sie als Bankkauffrau im Verkaufsgeschäft. In der Auflistung ihrer Aufgaben im Profil schreibt sie unter anderem: «Abklärungen und Informationsaustausch mit behandelnden Ärzt/innen und weiteren Stakeholders (!)»

Kurt Meier (Name der Redaktion bekannt) ist der Conti-Gruppenleiter. Er hätte die Aufgabe, seine Mitarbeitenden davon abzuhalten, Eltern mit polizeilicher Gewalt zu drohen und er müsste seine Untergebenen auf die gesetzlichen Grundlagen und Menschenrechte hinweisen, sie ausbilden und beaufsichtigen. Hätte denn offenbar kommt er diesen Pflichten nicht nach – wie soll er dies als Verkäufer auch können. Er  arbeitete gemäss seinem Linkedin.com Profil vorher als Kundenberater im Verkauf und begann seine berufliche Laufbahn ebenso bei einer Bank.

Die Frage – ob Hummel mit Absicht Leute aus dem Verkaufsgeschäft von Banken für diese Aufgaben einstellt ist erlaubt. Vielleicht sollen auf diese Weise Familien mit verkaufspsychologischen Drohgebärden von ihren elterlichen Fürsorgepflichten abgehalten werden? Oder hat Hummel besondere Beziehungen zum Bankengeschäft? Wieso stellt sie Drückerkolonnen ein, die Eltern mit polizeilicher Gewalt drohen, falls sie einen völlig unnötigen invasiven Eingriff an ihrem Kind nicht dulden wollen? Einen Hinweis auf die gesetzliche Pflicht des rechtlichen Gehörs oder einer Möglichkeit zur Einsprache findet man im Drohmail von Mustermann vergebens. Ebenso gibt es offenbar keine Verfügung oder Verordnung für solche Zwangsmassnahmen, erwähnt werden sie von Mustermann jedenfalls nicht.

Eine ebenso dringende Frage: Wie können Bank- und Verkaufsleute epidemiologische, medizinische und rechtliche Fragen im Zusammenhang mit Zwangsmassnahmen gegen Kinder beurteilen? Und wieso rekrutiert die Kantonsärztin Hummel ausgerechnet solche Leute für die Leitung des «Conti»? Diese Fragen wird sie gegenüber der Oberstaatsanwaltschaft beantworten müssen. Denn ich musste am letzten Freitag gegen Hummel, Mustermann und Meier eine Strafanzeige wegen Drohung – Nötigung – Amtsanmassung – Schreckung der Bevölkerung und wiederholte Tätlichkeiten gegen Kinder einreichen.

Hummel wusste schon im Dezember 2020, dass symptomlose Menschen nicht ansteckend sind.

Ein Biologe schreibt Ende Dezember ein Mail an den Departementsleiter Jean-Pierre Gallati und macht ihn auf eine peer-reviewed Studie aus Wuhan aufmerksam, wo nicht weniger als 10 Millionen Menschen mit einem Nukleinsäure-Screening daraufhin untersucht wurden, ob sie ohne Symptome auch ansteckend sind. Gallati schreibt im Mail, dass er die Studie auch an die Kantonsärztin Hummel weitergeleitet hat.

Fazit der Wuhan-Studie:

«Es gab keine positiven Tests unter 1.174 engen Kontakten von asymptomatischen Fällen. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Rate asymptomatischer positiver Fälle in der Zeit nach dem Lockdown in Wuhan sehr niedrig war (0,303/10.000). Und es gab keine Hinweise darauf, dass die identifizierten asymptomatischen positiven Fälle infektiös waren. Diese Ergebnisse ermöglichten es den Entscheidungsträgern, die Präventions- und Kontrollstrategien in der Zeit nach dem Lockdown mit Lockerungen anzupassen.»

Damit ist der Beweis erbracht, dass Hummel wider besseres Wissen Angst und Panik in der Bevölkerung verbreitete und noch immer verbreitet, indem sie weiter die hochansteckenden und gefährlichen Mutationen behauptet. Auch  eine Ansteckungsgefahr (Infektiosität)  durch Menschen ohne Krankheitssymptome behauptet sie, trotz klarem Gegenbeweis der Wissenschaft. In diesem Fall richtet sich der Testzwang von Hummel sogar gegen Kindergartenkinder, obschon eine breit angelegte Eltern-Kind-Studie zeigt, dass sich Kinder weniger häufig mit dem SARS-CoV-2 Virus anstecken als Erwachsene. Auch im Epidemiengesetz EpG findet sich keine einzige Zeile, die solche Zwangsmassnahmen gegen völlig gesunde Kinder rechtfertigen könnte.

Sogar bei der Pädiatrie Schweiz und der Kinderärzte Schweiz besteht ein allgemeiner Konsens, dass Kinder unter 12 Jahren keine Treiber für die Pandemie sind. Anhand aktueller altersspezifischer Daten aus dem Kanton Zürich wird diese Aussage zusätzlich bestätigt (Ciao Corona Studie II; https://www.ciao-corona.ch). Neue Daten bestätigen bisherige Untersuchungen, dass Kinder das Virus deutlich seltener auf andere Menschen übertragen als Erwachsene. Hummel scheinen solche Ergebnisse nicht im geringsten zu interessieren.

Die inzwischen völlig unhaltbar und eigenmächtig agierende Kantonsärztin im wilden Aargau begeht ihre mutmasslichen Straftaten damit also vorsätzlich. Ich habe im Rechtsbegehren ihre sofortige Befreiung von ihren Aufgaben empfohlen. Ebenso eine sofortige Untersuchungshaft wegen Wiederholungs- und Verdunkelungsgefahr. Eine Kopie der Strafanzeige erging an ihren politischen Vorgesetzten des Departementes Gesundheit und Soziales, Jean-Pierre Gallati. Nur dank des mutes und der Initiative eines Vaters kam dieser Skandal ans Tageslicht. 

Ganze Strafanzeige (Zeugen anonymisiert) als PDF zum Download.