Die Analyse des EMA-Berichtes durch die Biologin Dr. Vanessa Schmidt-Krüger des Gen-Vakzins von Pfizer/Biontech zeigt, dass gerade Menschen mit Vorerkrankungen, chronischen Leiden und reduziertem Immunsystem durch die Gen-Impfung lebensbedrohlich gefährdet sein können (ich berichtete). Die europäische Arzneimittelbehörde EMA rügte in einem ausführlichen Bericht nicht weniger als 29 schwerwiegende Mängel des Vakzins von Pfizer/Biontech: Verunreinigungen durch linearisiere DNA und Lipidnanopartikel sowie fehlende Studien: Wie zum Beispiel dazu, ob die Vakzine das genetische Material des Menschen angreifen können – eine nicht unwesentliche Frage der Nutzen-Risiko-Analyse.
Doch genau diese Personengruppe, die durch eine Gen-Impfung am meisten bedroht ist, soll nun prioritär geimpft werden. Das BAG nennt sie in ihrer Infobroschüre schlicht und einfach «BGP = besonders gefährdete Personen». Die Frage ist hierbei – durch was diese Personen wirklich gefährdet werden. Durch das SARS-CoV-2 Virus jedenfalls nicht, wie die öffentlichen Publikationen zu Mortalität und Hospitalisierung durch das Coronavirus zeigen. Aber nur wenn man sie statistisch korrekt berechnet und sich nicht von der Panikmache durch Hauptmedien beeinflussen lässt.
Nach der Informationsbroschüre des BAG sowie der Eidg. Kommission für Impffragen EKIF vom 12. Januar sollen Personen zwischen 65 und 75 Jahren mit Vorerkrankungen sowie junge Menschen ab 16 Jahren mit chronischen Leiden geimpft werden. Sie werden gemäss Schmidt-Krüger mit hoher Wahrscheinlichkeit nach der Impfung als erste sterben, weil sie ein geschwächtes Immunsystem haben. Vielleicht nicht nach Wochen – aber möglicherweise nach Monaten. Getestet wurden die Vakzine bei älteren und immungeschwächten Personen jedenfalls nicht (!) – und das sagt der Hersteller Pfizer selbst.
Unglaubliches in der BAG-Broschüre unter «Kontraindikationen» auf Seite 5:
«Bei einer Person mit hohem Covid-19-Komplikationsrisiko kann eine weitere Covid-Impfung auch nach anaphylaktischer Reaktion auf eine vorherige Dosis mit einem Covid-19-Impfstoff oder einen der Inhaltsstoffe erwogen werden. In diesem Fall nur unter kardiovaskulärer Überwachung durch Fachärztin/Facharzt für Allergologie und klinische Immunologie.»
Heisst im Klartext: Auch wer bei hohem Risiko einer Komplikation nach einer Impfung einen anaphylaktischen Schock (gemäss ICD10-Code lebensbedrohlich) erleidet und danach nicht bereits stirbt, soll eine zweite Dosis erhalten(!). Soll er denn nach der zweiten Impfung definitiv sterben? – nach Anweisung des BAG offenkundig Ja.
Ein weiterer unerklärlicher Widerspruch auf derselben Seite: «Ein Antikörpertest zur Festlegung der Impfindikation oder nach Impfung ist nicht empfohlen.»
Wieso kein Antikörpertest nach der Impfung erfolgen soll erklärt das BAG nicht weiter. Doch genau ein solcher Antikörpertest wird bei allen herkömmlichen Impfstoffen empfohlen (!). Vielleicht will man gar nicht wissen, ob die zu impfenden Personen eine Covid-19 Infektion durchgemacht haben?
Aber es geht auf Seite 5 noch weiter: «Die Indikation zur Impfung von immundefizienten Patienten soll grosszügig nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung durch die betreuende Fachärztin/den betreuenden Facharzt gestellt werden. Grosszügig soll also geimpft werden. Die Nutzen-Risiko-Abwägung kann infolge der massiven Risiken dieses genetischen Experimentes schon grundsätzlich nicht gelingen.
Zudem heisst es auf Seite 20 im Kapitel 12: «Personen ab 16 Jahre, die wegen einer bestimmten chronischen Krankheit (Komorbiditäten), unabhängig vom Alter, zu den besonders gefährdeten Personen gehören, sollen auch prioritär geimpft werden.»
Auch dieser Satz wirft Fragen auf: Wieso sollen Menschen ab 16 Jahren mit chronischen Leiden geimpft werden? Gerade sie sind doch durch die schweren Nebenwirkungen – mindestens im Fall des Vakzins «Comirnaty» von Pfizer/Biontech – besonders gefährdet. Die britische Zulassungsbehörde hielt fest: «Nicht untersucht wurde die Wirksamkeit bei Personen unter immunsuppressiver Therapie (Autoimmunerkrankungen) und bei schwangeren Frauen sowie bei Personen, die schon eine Covid-19 Erkrankung durchgemacht hatten (!). Ein Hinweis darauf, dass Personen die eine Covid-19 Erkrankung durchgemacht haben, nicht geimpft werden sollen, findet man in der Broschüre erfolglos.
In einem anderen Dokument, nämlich im «Steckbrief zu den Covid-19-Impfstoffen» schreibt das BAG unter «unerwünschte Nebenwirkungen» lakonisch:
«Im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung wurden Fälle von Fazialisparese (Lähmung des Fascialnerves - Gesichtslähmung) beobachtet. Es wird aktuell jedoch nicht von einem kausalen Zusammenhang ausgegangen.»
Wie viele Fälle von Fazialisparese aufgetreten sind, darüber schreibt das Bundesamt des Grauens nichts. Natürlich steht diese Nebenwirkung trotz dem zeitlichen Zusammenhang für das BAG in keinem Zusammenhang mit der Impfung (!)

So erhält der erste Satz auf Seite 20 unter «12. Zugang zur Impfung» einen grausigen Beigeschmack: «Die Covid-19-Impfung wird von Bund und Kantonen zusammen als ausserordentliche Impfaktion vorbereitet und umgesetzt.»
Ein weiteres Video von Dr. Vanessa Schmidt-Krüger über die Gefahren der Lipidnanopartikel im Vakzin von Pfizer/Biontech: