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Ein aussergewöhnlicher Brief der Schule Mellingen-Wohlenschwil an die Eltern mit dem Titel: «Testverordnung durch das Conti für die gesamte Primarschule und den Kindergarten» wirft zahlreiche Fragen auf. «Sie müssen Ihr Kind testen lassen», so der Brief. Und weiter:
«Ihr Kind muss sich in Quarantäne begeben. Es muss zu Hause bleiben und darf keinen Kontakt zu Drittpersonen haben. Allfällige Geschwister und Eltern müssen nicht in Quarantäne, sofern niemand im gleichen Haushalt ein positives Testresultat aufweist. Bei einem negativen Testresultat ist Ihr Kind sofort von der Quarantäne befreit!»
Dieser nötigende Drohbrief versendete die aargauische Schulbehörde der Gemeinde Mellingen-Wohlenschwil an alle Eltern von Kindern in der Primarschule und im Kindergarten. Auch ich habe den Brief am 02.02.2021 in meinem E-Mail Postfach gefunden. Eine aufmerksame Leserin hat ihn mir zugesendet.
Eine rechtsgültige Unterschrift sucht man in diesem Schreiben vergebens. Unter den Mitgliedern der Schulleitung wollte sich offenbar niemand die Finger verbrennen. Der Brief ist vom Donnerstag, dem 02.02.2021 datiert. Der Massentest solle aber schon am Abend des 03.02.2021 abgeschlossen sein, heisst es. Wie Eltern so etwas bewerkstelligen sollen bleibt ein unbekanntes Rätsel. Die Schulleitung von Mellingen-Wohlenschwil wollte auf meine Anfrage keine Stellung nehmen. Doch am 03.02.2021 war die Massentestung bereits im extra dafür eingerichteten Testcenter im Kantonsspital Baden schon voll im Gange.
Der Leiter Kommunikation des Departementes für Gesundheit und Soziales, Michel Hassler, Antwortet zu meiner Frage, wieso die Massnahme für die Eltern nicht schon früher angekündigt wurde: «Massnahmen können immer erst dann ergriffen werden, wenn genügend Fakten vorliegen.» Ziemlich unglaubwürdig, denn in nur einem Tag können sich solche neuen Fakten kaum ergeben haben.
Eine Blitzaktion unter Zwang also, die nur nach einem Ausbruch der Pest oder der Cholara gerechtfertigt wäre. Begründung dafür: Angeblich wurden in mehr als zwei Klassen Schüler falsch-positiv auf das mutierte Virus getestet. Und das mutierte Coronavirus sei extrem gefährlich, heisst es. Zur behaupteten Gefährlichkeit dieser Mutanten später mehr.
Die Begrifflichkeiten im Schreiben kurz erklärt: Das Kind muss sich in Quarantäne begeben und darf keinen Kontakt zu Drittpersonen haben – egal ob es Symptome hat oder nicht. Dies würde bedeuten, dass es in einem Zimmer eingesperrt werden müsste, denn auch die Eltern sind Drittpersonen. Begrifflichkeiten scheinen nicht die Stärke von Schulleitern zu sein. Der Test ist ein Muss – ohne Test keine Freiheit und das solange bis das Kind einen negativen PCR-Test vorweisen kann. Wie wir bereits wissen, kann ein PCR-Test bis zu 90 Prozent falsch-positiv sein. Gehen wir nun davon aus, dass die Fehlerquote bei ca. 70 Prozent liegt, beträgt die Chance auf Freiheit der Kinder rund 30 Prozent. Wie lange die Quarantäne bei einem positiven Resultat für die Kleinsten dauern soll, beantwortet der Brief nicht. Jedoch wurden weitere Zwänge formuliert:
«Selbstverständlich müssen Sie die Schutzmassnahmen (Hygiene, Distanz, Masken, Kontakte) weiterhin einhalten. Zeigt ein Familienmitglied Symptome, muss sich dieses auch testen lassen.»
Angeordnet wurden diese Zwangsmassnahmen von der Kantonsärztin des Kantons Aargau, Dr.med. Yvonne Hummel und dem Contact-Tracing, im Aargau kurz und knapp «Conti» genannt. Das schreiben lässt den Anschein erwecken, als handle es sich um ein Gesetz. Doch dem ist nicht so, wie die Recherche der Redaktion von Orwell-News und das Schreiben der Schulbehörde gleich selbst zeigen:
«Grund für diese Verordnung sind nicht weitere Coronafälle an unserer Schule, sondern eine neue Weisung des BAG. Die neue Regelung besagt: Alle Klassen einer Schule müssen zu einem Test», heisst es im Brief an die Eltern.
Damit ist das Begriffschaos der Schulbehörde perfekt – was gilt denn nun?: Die Verordnung – die Weisung – oder die Regelung? Die Verordnung und die Weisung gibt es nicht – und die Regelung ist willkürlich. Es gibt lediglich Empfehlungen des BAG ohne jede wissenschaftliche Evidenz und ohne jede Rechtsverbindlichkeit. Dies scheint Hummel und der Schulbehörde völlig entgangen zu sein.
«Selber Denken ist ab sofort verboten – Das Kind muss sich einfach testen lassen»
Der Titel des bedrohlichen Schreibens an die Elern lautet: «Testverordnung durch das Conti….» – doch eine solche Testverordnung existiert ebenfalls nicht. Und das Conti kann gar keine Testverordnungen erlassen, weil es keine Behörde ist, sondern eine im Mai 2020 neu aufgebaute «Einheit». Das Conti ist der Kantonsärztin unterstellt. Das Departement für Gesundheit und Soziales DGS hätte dafür eine Verfügung erlassen können – aber auch eine solche gibt es nicht.
Dass es sich nicht um eine Verordnung, sondern lediglich um Empfehlungen vom 27. Januar 2021 des Bundesamtes für Gesundheit BAG handelt, welches keinerlei Rechtsverbindlichkeit hat, wird im Schreiben der Schulbehörde allerdings verschwiegen. Das BAG gibt in diesem Merkblatt den Kantonen Empfehlungen zur gezielten und repetitiven Testung asymptomatischer Personen ab. Das asymptomatische Personen weder ansteckend noch krank sind wurde inzwischen gerichtsfest bewiesen und wird sogar von der WHO verkündet. Empfehlungen, die keine wissenschaftliche Evidenz haben und weder verhältnismässig, noch geeignet oder erforderlich sind, waren noch nie rechtsverbindlich. Die Kantonsärztin Hummel im Aargau übernimmt solche Empfehlungen offenbar ungeprüft. «Selber Denken ist ab sofort verboten» wird wohl die nächste Empfehlung des BAG sein.
Rechtsanwalt Philipp Kruse hat für betroffene Eltern von solchen Zwangsmassnahm ein Merkblatt veröffentlicht und schreibt:
«Anordnungen von Behörden zur angeblich obligatorischen Testung von Kindern auf SARS-COV-2 (egal welche Variante) stellen einen Eingriff in die physische und psychische Integrität der Kinder dar. COVID-19-Tests dürfen nur mit Zustimmung der Eltern durchgeführt werden.»
Und der Anwalt Dr.iur. Heinz Raschein stellt auf seinem Telegram-Kanal eine Erklärung für Eltern an die Schulleitung zur Verfügung, die sich gegen medizinische Eingriffe an ihren Kindern wehren wollen.
Zurück zur Schulbehörde Mellingen-Wohlenschwil: Sie täuscht hier also in grob irreführender Weise ein Zwangsgesetz und eine Behörde vor, die in der dualen Welt gar nicht existieren – keine gute Grundlage zur Förderung des Vertrauen gegenüber Eltern, Lehrer und Schülern. Ein Beispiel dafür, wie eine Schulbehörde völlig rechtswidrige, unverhältnismässige und unzumutbare Massnahmen exekutiert, ohne sie zu hinterfragen. Die Frage ist erlaubt: Was kommt wohl als nächstes? Zwangsimpfkampagnen im Kindergarten?
Am 03.02.2021 wollte ich mit der Kantonsärztin Dr.med. Yvonne Hummel sprechen, doch wurde ich an die Medienstelle des Departementes für Gesundheit und Soziales (DGS) verwiesen, die erst am 05.02.2021 auf meine Fragen Antworten fand. Offenbar mussten die Textstellen wohlbesonnen abgesegnet werden.
Im letzten Absatz des Schreibens steht:
«Wir versuchen, den Kindern Aufträge zu geben, welche Sie selbstständig bearbeiten können. Machen Sie sich keine Sorgen, falls Ihr Kind gewisse Aufträge nicht selbstständig erledigen kann. Wichtig ist, dass die Kinder etwas zu arbeiten haben und allenfalls einige schulische Inhalte repetieren oder vertiefen können», so im Brief zu lesen. Ganz nach dem Motto: Arbeiten macht frei!.
Die besonderen Schutzrechte der Kinder, die der Gesetzgeber in der Bundesverfassung mit dem Art. 11 genau für solch krasse Fälle mit besonnener Absicht formuliert hat, haben für die Schulbehörde Mellingen scheinbar keinen grossen Stellenwert. Hauptsache ist offenbar, dass sie «etwas zu arbeiten haben». Auch die Kantonsärztin Hummel und die Mitglieder der Schulbehörde werden etwas zu arbeiten haben, denn dieser Fall hat ein juristisches Nachspiel.
Zeugenberichte und Betroffene bitte per Mail an: orwellnews2021@protonmail.com
Zu den vom BAG behaupteten Mutationen von SARS-CoV-2:
Computermodelle und reine Schätzungen – die aus Fallzahlen von falsch-positiven PCR-Tests stammen
In der wissenschaftlichen Literatur zu den Virusvarianten findet sich bisher lediglich eine vom Cold Spring Harbor Laboratory im US-Bundesstaat New York veröffentlichten und wissenschaftlich nicht verifizierten Arbeit, sie ist Preprint und non peer review. Originalzitat: «(…) Infektionen mit der SARS-CoV-2-Linie B.1.1.7 sind in den letzten Wochen im Vereinigten Königreich gestiegen, was auf eine noch grössere Ausbreitungskapazität hinweist als bei früheren Stämmen des neuartigen Coronavirus.» Die Behauptung der höheren Ausbreitungskapazität wird in dieser Studie mit den Ergebnissen von RT-PCR Tests (Reverse Transkription PolymeraseChain-Reaction) begründet.
Der Bericht des Gesundheitsministeriums von Grossbritannien vom Dezember 2020 (Investigation of novel SARS-CoV-2 variant), auf den sich auch das BAG bezieht, fusst ebenfalls auf Ergebnisse der unzuverlässigen RT-PCR-Tests sowie auf eine statistishe Schätzung in der Form eines Computermodells– Originalzitat: «(…) Wir beurteilten die Wachstumsrate von Woche zu Woche sowohl bei SARS-negativen als auch bei SARS-positiven Fällen, indem wir einfach die Fallzahlen in Woche t+1 durch die Fallzahlen in Woche t+2 dividierten.» Demzufolge fusst dieses Computermodell auf dem hoch falsch-positiven PCR-Test und auf Diskrepanzen dieser Tests, ohne dass die betroffenen Aminosäuren genau bezeichnet werden können und ohne das Antikörpertests stattgefunden hätten. Fazit: reine Vermutungen ohne wissenschaftliche Evidenz.