Stephan Seiler reicht Strafanzeige gegen aargauer Kantonsärztin ein

                                                                                                         © tingey injury law firm / Unsplash

Die von der Kantonsärztin Hummel eigenmächtig angeordnete Massentestung (ich berichtete) im aargauischen Mellingen-Wohlenschwil von vorletzter Woche erhitzt die Gemüter und beschäftigt nun auch die Staatsanwaltschaft Baden.

Alle Primarschülerinnen und Primarschüler sowie alle Kindergartenkinder und sämtliche Lehrpersonen der gesamten Schule Mellingen-Wohlenschwil mussten sich auf das Coronavirus testen lassen. Gemäss Badener Tagblatt befanden sich am Mittwoch dem 3. Februar rund 700 Kinder in Zwangsquarantäne. Angeordnet von der aargauer Kantonsärztin Dr.med. Yvonne Hummel. Eine gesetzliche Grundlage für diese beispiellose Tat gab es keine und auch keine wissenschaftliche oder epidemiologische Evidenz. Nun hat Stephan Seiler, Herausgeber des Onlinemagazins orwell-news.ch, eine Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in Baden eingereicht. Nebst der Kantonsärztin Hummel finden sich zwei Mitglieder der Schulpflege und vier Verantwortliche der Schulleitung unter den Angeklagten. Die mutmasslich begangen Delikte werden mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet.

Angezeigt wurden die Beschuldigten wegen Nötigung, Freiheitsberaubung und Entführung. Der zwanghafte Massentest wurde nicht etwa durch ein Gesetz begründet, sondern lediglich aufgrund von «Empfehlungen des BAG». Die ungeheuerliche Massnahme war völlig gesetzeslos, unverhältnismässig, ungeeignet und nicht erforderlich. Die Begründung der Behörden für den Massentest: «in mehr als zwei Klassen wurde mindestens ein Schüler oder eine Schülerin positiv auf das mutierte Virus getestet» – falsch-positiv wohlgemerkt – denn ein hochkarätiges internationales Forscherkonsortium demontierte den PCR-Test von Drosten-Corman und stellte fest, dass die Resultate der PCR-Tests um bis zu 97 Prozent falsch-positiv sind. Zur Gefährlichkeit und Virulenz der behaupteten Mutationen gibt es wissenschaftlich keine ausreichende Beweisführung. Auch nicht dafür, dass Kinder besonders zur Verbreitung von SARS-CoV-2 beitragen. Doch die Beweislast für eine solche Zwangsmassnahme die gegen zahlreiche Menschenrechte verstösst liegt bei der Kantonsärztin. Sie ist deshalb auch die Hauptbeschuldigte.

Die Eltern wurden erst am selben Tag zu Beginn der Zwangsmassnahme von der Schulbehörde per Brief informiert – und dies vermutlich vorsätzlich – so dass sie sich nicht rechtzeitig informieren und sich gegen die Massnahme hätten wehren können. Im Schreiben der Schulbehörde werden Gesetze und Verordnungen genannt die es in Wirklichkeit gar nicht gibt. Eine grobe Verletzung von Treu und Glauben und mehrfache Verstösse gegen Grundrechte in der Bundesverfassung vor allem auch gegen die besonderen Schutzrechte der Kinder.

Die Strafanzeige und die dazugehörenden Beweisakten können hier heruntergeladen und als Vorlage für ähnliche Fälle verwendet werden:

Strafanzeige Staatsanwaltschaft

Beweisaufnahme Wissenschaftliche Evidenz

Schreiben Schulbehörde Mellingen-Wohlenschwil

Anworten DGS, Dr.med. Yvonne Hummel